Unterricht nach den Herbstferien – Weiterhin Testpflicht für Nicht-Immunisierte

Nach den Herbstferien werden wir bis mindestens bis zu den Weihnachtsferien weiterhin alle nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal dreimal die Woche testen, wenn sie rechtzeitig zur Testung erscheinen. Für jede getestete Person wird auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt.

Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass alternativ anstelle der Testteilnahme in der Schule der Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegt werden kann. Ein Bürgertest ist ab dem 11. Oktober nur noch für Minderjährige kostenfrei, ansonsten für 18jährige und älter kostenpflichtig.

Aufgrund der aktuell sinkenden Infektionszahlen beabsichtigt die Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen frühestens mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien abzuschaffen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie voraussichtlich in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Sabine von Zedlitz

Schulleiterin