Maskenpflicht ab dem 2. Dezember 2021

Nach Entscheidung der Landesregierung von heute wird die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen, 2. Dezember 2021 wiedereingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Das ist eine Erleichterung, weil zurzeit auch die direkten Sitznachbarn in Quarantäne gehen müssen, wenn sie nicht getestet sind.

Die Testungen der Nicht-Immunisierten erfolgen wie seit den Herbstferien gewohnt: bei den Vollzeit- und Blockschülern dreimal wöchentlich, bei den Teilzeitberufsschülern an jedem Berufsschultag.

Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sieht das Ministerium angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit als nicht erforderlich.

Wir behalten uns das Recht vor, in Verdachtsfällen zu Ihrer und unserer Sicherheit die Klasse insgesamt zu testen, unabhängig vom Impfstatus.


Sabine von Zedlitz
Schulleiterin