Elternabende und Pflegschaftssitzungen

Am 10.09.2024 finden die Elternabende und die ersten Pflegschaftssitzungen des Schuljahres statt. Eingeladen sind alle Erziehungsberechtigten, egal, ob Ihr „Kind“ eine unserer Vollzeitschulangebote (z.B. Höhere Handelsschule, Fachoberschule, Handelsschule) besucht oder die Berufsschule. Ort und Beginn entnehmen Sie bitte den Einladungen, die Ihnen über Ihr „Kind“ zugegangen ist.

Im Rahmen dieser Sitzung werden Sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Erziehungsberechtigte haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Teilnehmenden über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Ehemalige Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler/-innen, Betreuer/-innen und Ausbilder (minderjähriger) Auszubildender können zu Informationszwecken teilnehmen, sind aber nicht wahlberechtigt und wählbar.

Um 19:00 Uhr findet im Anschluss die erste Schulpflegschaftssitzung statt. Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

Die Schulkonferenz findet am 08.10.2024 um 17:30 Uhr statt. Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Auszubildende und Ausbilder sind hier durch die Kammern bzw. die Gewerkschaften benannte Beauftragte vertrete.

 

Quelle: MSB NRW