Darstellung des Distanzlernens am Max-Weber-Berufskolleg
Pädagogisch-didaktisches Konzept
Beschreibung des Distanzlernens am MWBK
Jede Form des Distanzlernens bzw. hybriden Unterrichts findet am Max-Weber-Berufskolleg grundsätzlich über Logineo NRW statt:
- Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen werden ausschließlich über das Logineo Lernmanagementsystem (Logineo LMS) den Schüler:innen zur Verfügung gestellt.
- Videokonferenzen dürfen ausschließlich über Logineo Messenger abgehalten werden. Auszubildende im Ausbildungsberuf Patentfachangestellte und der Profilklasse Industriekaufleute/EUFH nutzen aus historischen Gründen SABA. Hier ist jedoch die tägliche Kapazität begrenzt, daher nutzen diese Klassen ebenfalls das Logineo Lernmanagementsystem und wechseln langfristig auf den Logineo Messenger.
- Die Kommunikation mit den Schüler:innen sowie zwischen den Lehrer:innen erfolgt vorrangig über dienstliche Emails des Landes NRWs und werden durch die Chatfunktion bei Logineo Lernmanagementsystem lediglich unterstützt.
Die Lernenden können im Rahmen des Logineo LMS über eine Dateiablage mit Material versorgt werden und es können ihnen Links zur Verfügung gestellt werden.
Über
- Aufgaben
- Aufträge
- Diskussionen
- Wikis
- Glossare
- Lernpfade
- Tests und
- Umfragen
können die Lernenden aktiviert werden. Logineo ermöglicht u.a. kooperatives Arbeiten Gruppen-Videokonferenzfunktionen sowie Chatfunktionen.
Dabei ist jeweils ein Lehrerfeedback als auch ein Peer Review möglich.
Die Lehrkräfte haben sich nach Vorgaben durch die Schulleitung unter der Organisation der Abteilungs- und Bildungsgangleiter im Rahmen von Besprechungen der Bildungsgänge und/oder der Klassen untereinander über möglichst abgestimmte Lernformen im Distanzunterricht (z.B. sinnvolle Aufteilung des Tages auf Videokonferenzen, Einzelarbeit und kollaborative Arbeitsphasen) geeinigt. Diese Aufteilung ist bildungsgangbezogen unterschiedlich.
Grundsätzlich findet der Distanz- und der Wechselunterricht nach Stundenplan statt.
In der Höheren Handelsschule finden Videokonferenzen zu festen Terminen zweimal am Tag sowie nach Bedarf statt. Der Rest des Tages findet in strukturierten Arbeitsphasen statt.
In der Berufsschule findet der Unterricht in Videokonferenzen inkl. selbstorganisierter Aufgaben statt. Die Schüler:innen sind dabei aus Kapazitätsgründen gehalten, die Kameras nicht zu verwenden, können jedoch auf Nachfrage durch die Fachlehrkraft verpflichtet werden, die Kameras anzustellen.
Gemäß Stundenplan soll ein möglichst strukturierter und organisierter Unterrichtstag mit hoher Schüleraktivität ermöglicht werden.
Zwischen den Lehrer:innen und den Lerngruppen findet eine Verständigung über den Anteil des Unterrichts im zeitgleichen Austausch (Video- und Telefonkonferenz, Chats…) statt. Es muss durch die Lehrenden sichergestellt werden, dass die in § 5 der Verordnung über das Distanzlernen Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 2. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 975) geforderte dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist.
Der Distanzunterricht soll auch dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schüler:innen dienen. Es ist daher durch die Lehrenden sicherzustellen, dass die Schüler:innen regelmäßige, individuelle Rückmeldungen durch die Lehrkraft bekommen.
Für Schülerinnen und Schüler gilt bezüglich des Distanzlernens:
Kriterien für die Leistungsbewertung
Die Lehrenden geben den Lernenden ein regelmäßiges Feedback zu den erbrachten Leistungen.
Leistungen, die Lernende im Rahmen des Distanzlernens erbringen, fließen in die SOLEI-Note ein. Zu den „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ gehören: mündliche Mitarbeit in Videokonferenzen oder Chats, Protokolle, Referate, Hausaufgabenvortrag, Präsentationen, kurze schriftliche Überprüfungen von Hausaufgaben oder Erarbeitetem, Portfolioarbeit, Arbeitsverhalten während einer Gruppenarbeit, Reflexionsvermögen der eigenen Leistung, aus offenen und kooperativen Lehrformen resultierende mündliche und schriftliche Beiträge u.a.m. Schriftliche Leistungsnachweise werden grundsätzlich in Präsenzform erbracht.
Nicht funktionierende technische Ausstattung der Lernenden darf ihnen dabei nicht negativ angerechnet werden. Allerdings sind die Lernenden verpflichtet, zeitnah Abhilfe zu schaffen, z.B. indem sie sich in der Schule digitale Endgeräte ausleihen. Als zeitnah gilt i. d. R. eine Woche. Bei der Leistungsbewertung sollen auch die häuslichen und ggf. die betrieblichen Rahmenbedingungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Schule ermöglicht – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durch die Landesregierung – das Lernen auf Distanz in der Schule, wenn die häuslichen Rahmenbedingungen der Schülerinnen und Schüler ein Arbeiten im häuslichen und/oder beruflichen Kontext nicht zulassen (Versorgung mit Internet, angemessener Arbeitsplatz).
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
Die Möglichkeiten des LMS erlauben eine individuelle, binnendifferenzierte Förderung und Forderung der Schülerinnen und Schülern. Dies obliegt den Fachlehrkräften.
Organisatorisches Konzept
Wir unterscheiden:
- ein vollständiges Distanzlernen der gesamten Klasse aufgrund z.B. eines Pandemiegeschehens oder im Rahmen von blended learning-Konzepten im Rahmen der laufenden Schulversuche
- einen Wechselunterricht, bei dem z.B. aufgrund eines Pandemiegeschehens ein Teil der Klasse in Präsenz und der andere Teil über die Distanz beschult wird.
- einen Wechselunterricht in den Bildungsgängen Patentfachangestellte und Industriekaufmann/-frau/EUFH,
- den Einsatz des Distanzlernens z.B. in den Selbstlernphasen der Fachschule
- den Einsatz von Distanzlernelemente zur Betreuung kranker oder befreiter Lernender (Risikoschüler:innen)
- die zusätzliche Betreuung inklusiver Lernender
- die Betreuung von Lernenden vor Prüfungen (individuelle Unterstützung).
Bei allen Formen des Distanzlernens, bei denen nur ein Teil der Klasse beschult wird, können Unterrichtsangebote ausschließlich asynchron stattfinden. Ein „Zuschalten“ einzelner Lernender zum eigentlichen Unterrichtsgeschehen ist technisch und datenschutzrechtlich nicht möglich.
Technische Ausstattung
Bedürftige Schüler:innen sowohl der Vollzeitklassen als auch der Berufsschule können für reine Distanzlernphasen mit digitalen Endgeräten der Schule versorgt werden. Während der Pandemie dürfen die Lernenden – mit Genehmigung des Schulträgers – das Gerät auch mit nach Hause nehmen. Für die Organisation der Ausleihe ist der:die Klassenlehrer:in zuständig. Nach Ende der Pandemie nutzen die digitalen Klassen in der Berufsschule entweder BYOD oder in der Schule die schulischen Leihgeräte. Es wird anstrebt, die digitalen Endgeräte in der Schule möglichst breit in vielen Unterrichten zu nutzen.
Lehrende haben über den Schulträger ein dienstliches Endgerät erhalten und können damit neben Präsenzunterricht auch Unterricht über die Distanz erteilen. In Pandemiezeiten kann dieser Unterricht auch von zu Hause erteilt werden.
Auch bei einem Wechselunterricht wird der Unterricht nach Stundenplan erteilt.
Stand: 18.08.2022
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