Änderung der Teststrategie ab Montag, 28. Februar 2022

Die Landesregierung reagiert mit der heutigen Schulmail auf die positiven Entwicklungen in der Corona-Epedemie und passt die Teststrategie an.
Ab Montag, 28. Februar 2022, gilt Folgendes:
Die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) wird aufgehoben.
Zukünftig müssen nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).
Damit gilt für Schülerinnen und Schüler, dass sie ihren Impfstatus bis zum 24.02.2022 zwingend beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin nachweisen müssen, wenn sie von den Testungen befreit werden möchten.
Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Diese Entscheidung liegt allein in der persönlichen Freiheit des Schülers/der Schülerin. Im Übrigen wird das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn bzw. angepasst in der TZ-Berufsschule) fortgeführt.

 

Sabine von Zedlitz

Schulleiterin