Am 18.11.2022 hat das Bundeskabinett auf Betreiben des Bundesbildungsministeriums eine Ausweitung des Energiepakts 3 beschlossen. Damit haben alle Studierenden und Fachschüler ab dem 01.01.2023 einen Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 200,00 Euro.
Wer genau hat nach den Verlautbarungen in der Presse Anspruch auf diese Energiepreispauschale am MWBK?
Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben:
- Studierende (siA-Studenten und BTAX-Studenten)
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt (Fachschule für Rechnungswesen) sowie
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (Höhere Handelsschule, FOS 11/12 und FOS Polizei).
Voraussetzung ist, dass die Studentin/-in bzw. Schüler/-in am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind und einen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag haben.
Derzeit wird an einer digitalen Plattform gearbeitet, über die das Geld beantragt werden könne, erklärte eine Sprecherin des Bildungsministeriums.
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