Die Maskenpflicht in der Schule besteht fort.

Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung besteht die Maskenpflicht in der Schule fort. Die medizinischen Masken müssen weiterhin im Unterricht in den Klassenräumen, in den Sporthallen und im gesamten Schulgebäude getragen werden.

Ab sofort dürfen aber auf dem Schulhof im Freien die Masken abgenommen werden, ebenso auf Sportanlagen im Freien und wie bisher bei der Einnahme von Getränken und Speisen in der Cafeteria.

Die übrigen Hygieneregeln (Abstand halten, Hände desinfizieren und/oder waschen und Lüften) sowie die verpflichtenden Schüler- und Schülerinnentestungen bleiben ebenso bestehen.