05.10.2020: Schulbetrieb und Unterrichtsbetrieb sowie Reisehinweise während der aktuellen Corona-Situation (Update 21.Oktober 2020)

Auch die neuen Vorgaben des Schulministeriums sowie die ab dem 01.10.2020 geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) bestätigen für das Max-Weber-Berufskolleg die bisher geltenden Regelungen.

Aufgrund der Covid 19-Pandemie ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände verpflichtend. Am Platz im Klassenraum kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Um die Gesundheit aller in einer Klasse zu schützen und nach Corona Positiv-Testungen Quarantänemaßnahmen zu minimieren, empfehlen wir in Abstimmung mit allen Düsseldorfer Berufskollegs den Schülerinnen und Schülern freiwillig auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zu tragen.  Update 21.10.2020: bis zu den Weihnachtsferien ist das Tragen eines MNS verpflichtend in der Schule, auch an den Sitzplätzen.

Weiterhin gelten für alle Lehrkräfte und die Schülerschaft die bekannten Regelungen:

  • Bitte vermeiden Sie Menschenansammlungen auf dem Schulhof und auf den Fluren.
  • Bitte besuchen Sie die Schule nicht, wenn Sie Symptome wie trockener Husten, Fieber, Geschmacks-/Geruchsverlust haben. Sollten diese in der Schule auftreten, melden Sie sich als Schüler/in unverzüglich bei Ihrer Klassenleitung.
  • Für jede Quarantäne bekommt der Schüler bzw. die Schülerin eine Quarantäne-Verfügung. Aus dieser geht u.a. hervor, in welchem Zeitraum die Quarantäne einzuhalten ist und welche Auflagen gemacht werden.
    • Diese Verfügung ist der Schule unverzüglich vorzulegen.
    • Der Ausbildungsbetrieb ist ggf. zu informieren.
    • Der Schüler/die Schülerin darf die Schule erst wieder betreten, wenn sie eine Aufhebung dieser Quarantäneverfügung schriftlich vorlegen kann.
  • Der Klassenlehrer ist sofort über einen Corona-Test zu informieren und anschließend über das Testergebnis.
  • Sollte das Testergebnis positiv sein, informiert der Klassenlehrer unverzüglich die Schulleitung
  • Bitte reichen Sie als Schüler/in mit einer Corona relevanten Vorerkrankung bis zum 23.10.2020 einen formlosen Antrag auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht mit einem aktuellen ärztlichen Attest im Schulbüro ein.
  • Bitte halten Sie auch in Ihrer Freizeit die AHA-Regeln ein, um Ihre Mitschüler und Lehrer/-innen nicht zu gefährden.
  • Auch im Max-Weber-Berufskolleg wird es künftig Corona-Positiv Fälle geben. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werden sofort die Betroffenen identifiziert. Das Gesundheitsamt ergreift geeignete Maßnahmen für diese Betroffenen. Gemeinsam hoffen wir so, auch trotz möglicherweise steigender Infektionszahlen in Deutschland einen weitgehend reibungslosen Schul-und Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.

Ministeriumsvorgaben zu Reisen in den Herbstferien 

Das Schulministerium weist in einem aktuellen Runderlass ausdrücklich darauf hin, dass private Reisen in Risikogebiete aktuell einer besonderen Planung und Umsicht bedürfen. Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet (derzeit 17 von 27 europäischen Staaten) ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2).

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht unter:  www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten.

Die Pflicht zur Quarantäne entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können:

Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf (Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein) oder Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am deutschen Flughafen.

Max-Weber-Berufskolleg der Stadt Düsseldorf                       Düsseldorf, 05.10.2020