Am 18.11.2022 hat das Bundeskabinett auf Betreiben des Bundesbildungsministeriums eine Ausweitung des Energiepakts 3 beschlossen. Damit haben alle Studierenden und Fachschüler ab dem 01.01.2023 einen Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 200,00 Euro. Wer genau hat nach den Verlautbarungen in der Presse Anspruch auf diese Energiepreispauschale am MWBK? Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale ...
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